Elternbrief, 27.03.2026
Translate
Regelung zum Nachschreiben von Klassenarbeiten
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Schüler:innen des Jahrgangs 5,
wir möchten Sie aus aktuellem Anlass über unsere Regelungen rund um das Nachschreiben von Klassenarbeiten informieren.
Nachschreiben von Klassenarbeiten:
- Wer eine Klassenarbeit versäumt (z.B. aufgrund von Krankheit), ist verpflichtet, diese nachzuschreiben.
- Den Termin sprechen wir direkt mit dem jeweiligen Kind ab, sobald es wieder in der Schule ist. Der reguläre Nachschreibetermin findet freitags um 14:00 Uhr im Lernzentrum am Standort Timmerloh statt.
Unentschuldigtes Fehlen:
- Bitte beachten Sie, dass unentschuldigtes Fehlen – sowohl beim regulären Termin einer Klassenarbeit als auch bei einem Nachschreibetermin – dazu führt, dass die betreffende Arbeit mit einer 6 (ungenügend) bewertet wird.
- Wir bitten Sie daher, im Krankheitsfall dafür zu sorgen, dass die Schule rechtzeitig informiert wird, und Ihr Kind daran zu erinnern, vereinbarte Nachschreibetermine wahrzunehmen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Die Tutor:innen des Jahrgangs 5